Neue EU-Urheberrechtsreform: Ein Filter für das Internet

“Der Kampf ist verloren”, titelt das Portal Netzpolitik.org als Reaktion auf den EU-Vorschlag, ein neues Urheberrecht noch vor der EU-Wahl in acht Monaten zu beschließen. Auch international schlägt der Vorschlag hohe Wellen. So bezeichnet der TV-Sender CNBC das neue Urheberrecht als “Catastrophic”. The Guardian befürchtet, dass das neue EU-Urheberrecht Tech-Giganten wie Google und Facebook dazu zwingt, Milliarden-Zahlungen an Verlage zu zahlen. Das Portal MIT Technology Review fasst die beiden Positionen sehr gut zusammen: “Viele Künstler sind glücklich, aber Befürworter des freien Internets nicht.”

Aber was genau umfasst die neue EU-Urheberrechtsreform? Zur Diskussion stehen vor allem Artikel 11 und Artikel 13: Artikel 11 sieht vor, dass künftig Nachrichten-Aggregatoren wie Google’s Nachrichtenplattform News die Arbeit der Presseverlage nicht mehr ohne Lizenz übernehmen dürfen. Insbesondere dürfen sie Überschriften oder Textschnipsel nicht mehr unlizenziert in ihre Links einpflegen. Somit sind Presseverlage zukünftig in der Lage, Dienste wie Google News für die Zusammenfassung ihrer Stories Rechnungen zu stellen. Mit Artikel 13 der Gesetzesvorlage will das Parlament Autoren, Filmemacher, Fotografen, Journalisten und Musiker in Europa davor schützen, dass ihre Werke ohne ihre Zustimmung bei YouTube und Co. hochgeladen werden. Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen. Zeigt das System eine Urheberrechtsverletzung, muss es das Hochladen unterbinden.

Endgültig beschlossen ist die EU-Urheberrechtsreform noch nicht: Das Parlament muss sich mit den übrigen EU-Institutionen auf eine Haltung einigen. Diese kann dann Gesetz werden. Einige EU-Länder stehen nicht hinter dem Vorschlag des Parlaments.


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Tags: Digital



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