Die Kunstwelt ist im Umbruch: KI-generierte Kunst von Anbietern wie DALL·E oder Stable Diffusion werden immer beliebter. Sie ermöglichen das Erstellen von Bildern durch Texteingaben wie «An astronaut playing basketball with cats in space in a watercolor style» und stehen einem immer grösser werdenden Publikum frei zur Verfügung – was die Definition von Kunst und Kreativität neu in Frage stellt.
KI fertigt Porträts an und kann die Stile bekannter Künstler kopieren. Vor einigen Wochen gewann ein Algorithmen-generiertes Kunstwerk sogar einen Kunstwettbewerb. Dies wirft natürlich auch urheberrechtliche Fragen auf – schafft die KI wirklich kreative, schützenswerte Werke oder handelt es sich um geborgte oder gar gestohlene Kunst?
In einem kürzlich erschienenen Zeit Artikel werden Nutzer:innen, Entwickler:innen der Modelle sowie die KI selbst als mögliche Rechtsinhaber diskutiert. Maschinen und Algorithmen kommen als Inhaber nicht infrage, da sie (noch) keine Rechte haben können. Auch die Entwickler:innen können nicht die Urheber sein, denn obwohl KI-Modelle urheberrechtlich geschützt werden können gilt dies nur für das Programm selbst und nicht das dadurch erzeugte Ergebnis. Und selbst bei den Nutzer:innen bleibt es unklar. Nur wenn eine kreative Entscheidung getroffen wurde, die sich im Ergebnis deutlich niederschlägt, kann ein Werk geschützt werden.
Der Artikel zeigt, wie KI-generierte Kunst die Meinungen spaltet und der Frage, was Kunst ist, eine neue Relevanz gibt. Mit der zunehmenden Popularität von KI-generierten Kunst wächst – ähnlich wie in anderen Bereichen wo KI vermehrt eingesetzt wird – auch der Bedarf nach klaren Regulierungen und Gesetzen.
Autor: Valentina Ablondi
Tags: Artificial Intelligence, Digital, Linktipps